Das Wichtigste in Kürze
- Die Gehaltsvorstellung gibst du als Jahresbrutto an, außer in der Branche ist das Monatsbrutto üblich.
- Den eigenen Marktwert recherchierst du am besten mit dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit und dem passenden Tarifvertrag.
- Eine enge Spanne oder eine konkrete Zahl wirkt überlegt, eine sehr breite Spanne wirkt unsicher.
- Bei Teilzeit rechnest du das Vollzeitgehalt anteilig um, denn Teilzeitkräfte dürfen nicht schlechter bezahlt werden.
- Für betriebliche Ausbildungen schreibt das Berufsbildungsgesetz eine Mindestvergütung vor.
Inhalt
- Muss ich eine Gehaltsvorstellung angeben?
- Was Studien und Zahlen zeigen
- Jahresbrutto, Monatsbrutto, Stundenlohn: Was gebe ich an?
- Wie finde ich heraus, was ich verdienen kann?
- Wie komme ich von der Recherche zu meiner Zahl?
- Zahl oder Spanne?
- Formulierungen für das Anschreiben
- Wie verhandle ich das Gehalt im Vorstellungsgespräch?
- Wie rechne ich Teilzeit richtig um?
- Was gilt bei der Ausbildungsvergütung?
- Was gilt bei Quereinstieg, Wiedereinstieg und Berufsstart?
- Was sind typische Fehler bei der Gehaltsvorstellung?
- Und wenn das Angebot trotzdem nicht passt?
- Häufige Fragen
- Quellen
Muss ich eine Gehaltsvorstellung angeben?
Nur wenn die Anzeige ausdrücklich danach fragt. Dann solltest du sie auch nennen, denn wer die Frage ignoriert, wirkt so, als hätte er die Anzeige nicht richtig gelesen. Manche Betriebe sortieren Bewerbungen ohne Angabe sogar aus.
Steht in der Anzeige nichts dazu, lässt du das Thema im Anschreiben weg. Es kommt dann spätestens im Vorstellungsgespräch. Wenn in der Anzeige schon ein Gehalt oder eine tarifliche Eingruppierung steht, musst du in der Regel keine eigene Zahl nennen. Du kannst dich dann darauf beziehen.
Was Studien und Zahlen zeigen
- Laut Statistischem Bundesamt lag der mittlere Bruttojahresverdienst (Median) von Vollzeitbeschäftigten 2025 bei 54.066 Euro einschließlich Sonderzahlungen. Der Durchschnitt lag mit 64.441 Euro deutlich höher, weil sehr hohe Gehälter ihn nach oben ziehen.Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung zu Bruttojahresverdiensten 2025 (April 2026)
- Der unbereinigte Gender Pay Gap lag 2025 laut Statistischem Bundesamt bei 16 Prozent (22,81 gegenüber 27,05 Euro brutto je Stunde), der bereinigte bei 6 Prozent.Statistisches Bundesamt, Gender Pay Gap 2025 (Dezember 2025)
- Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 gibt Bewerbenden das Recht auf Informationen zum Einstiegsgehalt oder zu dessen Spanne und verbietet Fragen nach dem bisherigen Gehalt. Die Frist zur Umsetzung lief am 7. Juni 2026 ab, Deutschland hatte sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht umgesetzt. Prüfe den aktuellen Stand, bevor du dich darauf berufst.Richtlinie (EU) 2023/970, EUR-Lex
- In Verhandlungsexperimenten von Galinsky und Mussweiler (Journal of Personality and Social Psychology 2001) erzielte jeweils die Seite das bessere Ergebnis, die das erste Angebot machte. Die erste Zahl wirkt wie ein Anker.Galinsky und Mussweiler, First Offers as Anchors, Journal of Personality and Social Psychology (2001)
Jahresbrutto, Monatsbrutto, Stundenlohn: Was gebe ich an?
In den meisten Branchen ist das Jahresbrutto üblich. Das ist alles, was du im Jahr vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben bekommst, einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld, wenn es fest vereinbart ist. So kann der Betrieb verschiedene Angebote gut vergleichen.
Im Handel, in der Pflege, in Minijobs und bei Aushilfen wird oft in Monatsbrutto oder Stundenlohn gerechnet. Wenn die Anzeige selbst einen Stundenlohn nennt oder die Branche so tickt, kannst du dich daran anpassen. Im Zweifel nennst du das Jahresbrutto und schreibst dazu, von wie vielen Wochenstunden du ausgehst.
| Angabe | Wann üblich | Worauf achten |
|---|---|---|
| Jahresbrutto | Büro, Verwaltung, Technik, die meisten Fachstellen | Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld mitrechnen, wenn fest vereinbart |
| Monatsbrutto | Pflege, Handel, Handwerk, öffentlicher Dienst | Dazusagen, ob 12 oder 13 Gehälter gemeint sind |
| Stundenlohn | Minijob, Aushilfe, Zeitarbeit, Gastronomie | Der gesetzliche Mindestlohn ist die Untergrenze |
| Tarifliche Eingruppierung | öffentlicher Dienst, tarifgebundene Betriebe | Entgeltgruppe und Stufe erfragen statt einer eigenen Zahl |
Wie finde ich heraus, was ich verdienen kann?
Rate nicht und verlass dich nicht auf Gerüchte. Es gibt verlässliche, kostenlose Quellen. Nimm mindestens zwei davon, dann hast du ein gutes Gefühl für die Größenordnung.
Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit
Der Entgeltatlas zeigt für sehr viele Berufe, was sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Vollzeit verdienen. Die Werte beruhen auf Meldungen der Arbeitgeber an die Sozialversicherung. Du kannst nach Region, Alter, Geschlecht und Anforderungsniveau filtern. Das ist eine der besten Quellen, weil sie auf echten Daten beruht und nicht auf freiwilligen Angaben.
Achte darauf, dass dort in der Regel der Median des Bruttomonatsentgelts angezeigt wird. Das heißt: Die Hälfte verdient mehr, die Hälfte weniger. Für ein Jahresbrutto multiplizierst du mit der Zahl der Monatsgehälter.
Tarifverträge
Viele Berufe werden nach Tarif bezahlt: der öffentliche Dienst nach TVöD oder TV-L, viele Kliniken, Pflegeheime und Kitas nach eigenen oder angelehnten Tarifen, der Einzelhandel in vielen Bundesländern nach regionalen Tarifverträgen, das Handwerk nach Tarifen der jeweiligen Innung. Die Entgelttabellen sind meist öffentlich. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände veröffentlichen sie, außerdem gibt es Übersichtsseiten.
Auch wenn der Betrieb nicht tarifgebunden ist, ist der Tarif ein guter Anhaltspunkt. Viele Betriebe orientieren sich daran. In der Pflege gilt außerdem, dass zugelassene Pflegeeinrichtungen ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens in Höhe eines Tarifs oder des regional üblichen Entgeltniveaus bezahlen müssen.
Gehaltsvergleiche und Stellenanzeigen
Gehaltsvergleichsseiten beruhen oft auf freiwilligen Angaben von Nutzern. Sie können einen Eindruck geben, sind aber ungenauer als der Entgeltatlas. Sehr hilfreich sind dagegen andere Stellenanzeigen: Immer mehr Betriebe schreiben das Gehalt oder eine Spanne direkt hinein. Schau dir in der Jobsuche ähnliche Stellen in deiner Region an und notiere, was dort genannt wird.
Menschen fragen
Kollegen, Bekannte in der Branche, die Berufsschule, der Betriebsrat, die Gewerkschaft oder die Berufsberatung der Agentur für Arbeit wissen oft genau, was in der Region gezahlt wird. Das ist unangenehmer als eine Website, aber oft am genauesten.
Wie komme ich von der Recherche zu meiner Zahl?
Aus der Recherche hast du eine Größenordnung. Jetzt passt du sie an deine Situation an. Stell dir dafür diese Fragen:
- Wie viel Erfahrung bringe ich mit? Berufseinsteiger liegen eher im unteren Bereich, Erfahrene eher im oberen.
- Habe ich Zusatzqualifikationen, die in der Anzeige gefragt sind? Ein Staplerschein, eine Praxisanleiter-Weiterbildung oder SAP-Kenntnisse können mehr wert sein.
- Wie groß ist der Betrieb, und wo liegt er? Größere Betriebe und Ballungsräume zahlen oft mehr.
- Was verdiene ich jetzt? Bei einem Wechsel ist ein Plus üblich, wenn die Aufgaben gleich oder größer sind.
- Was brauche ich mindestens? Rechne aus, was nach Abzügen übrig bleiben muss. Ein Brutto-Netto-Rechner im Internet hilft dabei.
- Welche Zusatzleistungen gibt es? Jobticket, Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit, betriebliche Altersvorsorge oder mehr Urlaub haben einen echten Wert.
Zahl oder Spanne?
Beides ist möglich. Eine konkrete Zahl wirkt entschlossen. Eine Spanne lässt Raum für Verhandlung. Wichtig: Die Spanne sollte eng sein. Wer eine sehr breite Spanne nennt, wirkt, als hätte er sich keine Gedanken gemacht, und der Betrieb hört ohnehin vor allem die untere Zahl.
Setz deshalb die untere Grenze der Spanne auf den Betrag, mit dem du wirklich zufrieden wärst. Nicht auf den, mit dem du gerade noch leben könntest.
Formulierungen für das Anschreiben
Die Gehaltsvorstellung gehört ans Ende des Anschreibens, kurz vor den Schlusssatz. Ein Satz reicht. Nenne dort am besten auch gleich deinen frühesten Starttermin, denn die beiden Angaben werden oft zusammen gefragt. Wie das ganze Anschreiben aufgebaut ist, erklärt der Ratgeber Anschreiben schreiben.
- Schreib „brutto“ immer dazu, sonst ist die Zahl missverständlich.
- Keine Rechtfertigungen wie „Ich hoffe, das ist nicht zu viel.“
- Keine Formulierungen wie „Gehalt nach Vereinbarung“, wenn ausdrücklich nach einer Zahl gefragt wurde.
- Bei einer Kurzbewerbung oder einer Bewerbung per Formular trägst du die Zahl in das vorgesehene Feld ein.
Variante Zahl: Meine Gehaltsvorstellung liegt bei [Betrag] Euro brutto im Jahr. Ich kann ab [Datum] bei Ihnen anfangen. Variante Spanne: Meine Gehaltsvorstellung liegt zwischen [Betrag] und [Betrag] Euro brutto im Jahr, abhängig von den genauen Aufgaben und Zusatzleistungen. Variante Monatsgehalt: Ich stelle mir ein Monatsgehalt von [Betrag] Euro brutto bei [Anzahl] Wochenstunden vor. Variante Tarif: Ich gehe von einer Eingruppierung nach [Tarifvertrag] aus und bitte um Anrechnung meiner [Anzahl] Jahre Berufserfahrung. Variante Teilzeit: Für eine Teilzeitstelle mit [Anzahl] Wochenstunden liegt meine Gehaltsvorstellung bei [Betrag] Euro brutto im Jahr, das entspricht [Betrag] Euro auf Vollzeit gerechnet.
Stellenmappe erstellt Anschreiben und Lebenslauf in wenigen Minuten aus deinen Angaben, die Gehaltsvorstellung steht dann genau da, wo sie hingehört. Die Vorschau ist kostenlos, ein Abo gibt es nicht.
Bewerbung erstellenWie verhandle ich das Gehalt im Vorstellungsgespräch?
Das Gehalt ist meist eines der letzten Themen im Gespräch. Oft fragt die Gegenseite von sich aus. Wenn nicht, und das Gespräch gut lief, kannst du es selbst ansprechen, am besten erst gegen Ende, wenn klar ist, dass Interesse besteht.
- Nenne deine Zahl ruhig und ohne Entschuldigung. Dann schweig. Die Pause fühlt sich lang an, ist aber normal.
- Begründe mit deiner Erfahrung und dem, was du in der Stelle leisten wirst, nicht mit deinen privaten Ausgaben.
- Wenn die Gegenseite niedriger liegt, frag nach dem Spielraum und nach Zusatzleistungen.
- Frag nach einer Gehaltsüberprüfung nach der Probezeit, wenn beim Einstieg wenig möglich ist.
- Lass dir das Angebot schriftlich geben und entscheide nicht sofort, wenn du unsicher bist.
Wenn nach deiner Vorstellung gefragt wird: Ich habe mich an vergleichbaren Stellen in der Region orientiert. Mit meiner Erfahrung in [Bereich] stelle ich mir [Betrag] Euro brutto im Jahr vor. Wenn das Angebot zu niedrig ist: Das liegt etwas unter dem, was ich mir vorgestellt habe. Gibt es beim Grundgehalt noch Spielraum, oder können wir über Zusatzleistungen wie [Beispiel] sprechen? Wenn beim Einstieg nichts geht: Ich verstehe das. Können wir vereinbaren, dass wir das Gehalt nach der Probezeit noch einmal besprechen, und das im Vertrag festhalten? Wenn nach deinem jetzigen Gehalt gefragt wird: Für mich ist vor allem wichtig, was die neue Stelle wert ist. Aufgrund meiner Erfahrung liegt meine Vorstellung bei [Betrag] Euro brutto im Jahr.
Wie rechne ich Teilzeit richtig um?
Teilzeitbeschäftigte dürfen wegen der Teilzeit nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte. Das regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Beim Gehalt heißt das: Du bekommst mindestens den Anteil, der deiner Arbeitszeit entspricht.
Die Rechnung ist einfach: Vollzeitgehalt geteilt durch die Vollzeit-Wochenstunden, mal deine Wochenstunden. Welche Stundenzahl im Betrieb als Vollzeit gilt, steht im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag.
Die Tabelle zeigt, welchen Anteil vom Vollzeitgehalt du bei verschiedenen Stundenzahlen ansetzen solltest. Nimm das Vollzeitgehalt aus deiner Recherche und multipliziere es mit diesem Anteil. Das Ergebnis ist deine Gehaltsvorstellung für die Teilzeitstelle.
| Deine Wochenstunden | bei 40 Stunden Vollzeit | bei 39 Stunden Vollzeit |
|---|---|---|
| 20 Stunden | 50 Prozent des Vollzeitgehalts | etwa 51 Prozent des Vollzeitgehalts |
| 25 Stunden | 62,5 Prozent des Vollzeitgehalts | etwa 64 Prozent des Vollzeitgehalts |
| 30 Stunden | 75 Prozent des Vollzeitgehalts | etwa 77 Prozent des Vollzeitgehalts |
| 35 Stunden | 87,5 Prozent des Vollzeitgehalts | etwa 90 Prozent des Vollzeitgehalts |
Was gilt bei der Ausbildungsvergütung?
Bei Ausbildungsstellen gibt es in der Regel nichts zu verhandeln, und das erwartet auch niemand von dir. Trotzdem lohnt es sich zu wissen, was dir zusteht. Das Berufsbildungsgesetz schreibt in § 17 eine angemessene Vergütung und eine gesetzliche Mindestvergütung für betriebliche Ausbildungen vor, auch im Handwerk. Die Mindestvergütung steigt mit jedem Ausbildungsjahr. Die aktuellen Beträge findest du im Gesetz und auf den Seiten der Kammern.
Ist der Betrieb an einen Tarifvertrag gebunden, gilt die tarifliche Ausbildungsvergütung. Die liegt in vielen Branchen über der Mindestvergütung. Für die Pflegeausbildung regelt das Pflegeberufegesetz, dass ebenfalls eine angemessene Vergütung gezahlt werden muss. Bei rein schulischen Ausbildungen gibt es dagegen oft keine Vergütung.
Wenn in der Anzeige nichts zur Vergütung steht, kannst du im Gespräch freundlich danach fragen. Mehr zum Bewerben für eine Ausbildung steht im Ratgeber zur Bewerbung für die Ausbildung.
Darf ich noch fragen, wie hoch die Ausbildungsvergütung im ersten Jahr ist und ob sie sich nach einem Tarifvertrag richtet?
Was gilt bei Quereinstieg, Wiedereinstieg und Berufsstart?
Wer neu in einen Beruf kommt, liegt beim Einstieg meist im unteren Bereich dessen, was die Recherche zeigt. Das ist normal, denn der Betrieb investiert in deine Einarbeitung. Trotzdem musst du dich nicht unter Wert verkaufen. Erfahrung aus deinem alten Beruf zählt oft mehr, als du denkst: Wer aus dem Einzelhandel in den Kundenservice wechselt, bringt Jahre im Umgang mit Kunden mit.
Nach einer längeren Pause, etwa nach der Elternzeit, orientierst du dich am besten an deinem letzten Gehalt und daran, was vergleichbare Stellen heute zahlen. Gehälter steigen mit der Zeit, dein altes Gehalt ist also eher die Untergrenze. Mehr Hinweise gibt es im Ratgeber zur Bewerbung als Quereinsteiger.
- Berufsstart nach der Ausbildung: Orientiere dich am Einstiegsgehalt im Tarif oder an vergleichbaren Anzeigen für Berufseinsteiger.
- Quereinstieg: Nenne eine Zahl im unteren bis mittleren Bereich und begründe sie mit übertragbarer Erfahrung.
- Wiedereinstieg: Nimm dein letztes Gehalt als Ausgangspunkt und prüfe, was heute am Markt üblich ist.
- Wechsel mit mehr Verantwortung: Ein spürbares Plus gegenüber deinem jetzigen Gehalt ist angemessen, wenn die Aufgaben wachsen.
Was sind typische Fehler bei der Gehaltsvorstellung?
- Die Frage im Anschreiben ignorieren, obwohl die Anzeige sie stellt.
- Netto statt brutto angeben oder das „brutto“ weglassen.
- Eine Zahl nennen, die du nicht begründen kannst.
- Eine sehr breite Spanne angeben, die unsicher wirkt.
- Sich unter Wert verkaufen, weil man Angst vor einer Absage hat.
- Mit privaten Kosten argumentieren statt mit deiner Leistung.
- Sonderzahlungen vergessen, wenn du Angebote vergleichst.
- Ein mündliches Angebot annehmen, ohne es schriftlich zu sehen.
Und wenn das Angebot trotzdem nicht passt?
Du musst kein Angebot annehmen. Wenn das Gehalt deutlich unter deiner Vorstellung liegt und kein Spielraum da ist, darfst du freundlich absagen. Manchmal kommt dann doch noch ein besseres Angebot. Und wenn nicht, hast du eine Stelle vermieden, bei der du dich wahrscheinlich bald wieder umsehen würdest.
Bevor du absagst, rechne aber alles zusammen: Fahrtweg, Arbeitszeiten, Zuschläge, Urlaub, Sicherheit der Stelle. Manchmal ist die Stelle mit etwas weniger Grundgehalt am Ende die bessere. Mit Stellenmappe behältst du den Überblick über alle laufenden Bewerbungen und siehst, welche Stellen noch offen sind, bevor du dich festlegst.
Häufige Fragen
Gebe ich die Gehaltsvorstellung brutto oder netto an?
Was passiert, wenn meine Gehaltsvorstellung zu hoch ist?
Darf der Arbeitgeber nach meinem jetzigen Gehalt fragen?
Wo finde ich verlässliche Gehaltsangaben?
Muss ich in der Bewerbung für eine Ausbildung eine Gehaltsvorstellung nennen?
Kann ich nach der Zusage noch nachverhandeln?
Wie verhandle ich bei einem Minijob?
Quellen
- Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung zu Bruttojahresverdiensten 2025 (April 2026)
- Statistisches Bundesamt, Gender Pay Gap 2025 (Dezember 2025)
- Richtlinie (EU) 2023/970, EUR-Lex
- Galinsky und Mussweiler, First Offers as Anchors, Journal of Personality and Social Psychology (2001)
- Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit
- Berufsbildungsgesetz § 17, Vergütungsanspruch und Mindestvergütung
- Teilzeit- und Befristungsgesetz § 4, Verbot der Diskriminierung
- Mindestlohngesetz
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 26. September 2026.
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Stellenmappe erstellt Anschreiben und Lebenslauf in wenigen Minuten aus deinen Angaben, die Gehaltsvorstellung steht dann genau da, wo sie hingehört. Die Vorschau ist kostenlos, ein Abo gibt es nicht.
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